Unternehmensführung Krisenanzeichen Mögliche erste Gegenmaßnahmen Es wird nach wie vor auf Konzepte und Strategien gesetzt, die in der Vergangenheit erfolgreich waren. Einführung eines Innovationsmanagementsystems, gekoppelt mit Effizienzsteigerung durch Reorganisation des Unternehmens. Vermehrte Anzahl von sowie ausgedehntere Konferenzen und Sitzungen. Zusammenlegen von sachverwandten Themen zu Blockveranstaltungen; keine Konferenz über eine Stunde. Aktionismus statt Ursachenforschung. Intensive Planung, Steuerung und Kontrolle in allen Unternehmensbereichen; Voraussetzung: aussagekräftiges Berichtswesen des Controllings. Schlechter Informationsfluss; Häufung interner und externer Fehlinformationen. Gezielte Unterrichtung der Anteilseigner, Führungskräfte, Arbeitnehmer, Gläubiger, z.B. benutzerorientiert zum richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt nach Just-In-Time Regeln. Gläubiger Krisenanzeichen Mögliche erste Gegenmaßnahmen Geldgeber kontaktieren sich (gegebenenfalls sogar Poolbildung) und werden misstrauisch. Permanente Gläubigerinformation mit realistischen Planungsunterlagen sowie Istdaten, einschließlich Abweichungsanalysen. Kreditlinien werden gesenkt. Erhöhung der Gewinnspannen, Liquiditätsreserven; Verhandlungen mit Banken über Umschuldungsaktionen führen (z.B. Transformation von kurz- und mittelfristigen Krediten in langfristige Kredite, was in der Regel mit Zinseinsparungen gekoppelt ist). Scheck- und Wechselproteste treten auf. Gebündelte Fälligkeitstermine unbedingt vermeiden; kurzfristiges Liquiditätsmanagement verbessern. © Bobka Mittelstandsberatung | www.mittelstandsberatung-freiburg.de 10
Finanz- und Rechnungswesen Krisenanzeichen Mögliche erste Gegenmaßnahmen Zu geringe Eigenkapitalausstattung. Nachvollziehbare Kostenprognosen der Produkt- und Dienstleistungsvarianten sind nicht bekannt. Zuführung von Eigenkapital, ersatzweise von Gesellschafterdarlehen. Einführung einer Vorkalkulation für die wichtigsten Produkte. Kostensteigerungen. Bilanzielle Verluste. Vernachlässigtes Mahnwesen. Liquiditätsprobleme. Späte Rechnungsstellung. Langfristige Investitionen sind nicht fristenkongruent finanziert. Rückstellungszuführungen gehen zurück. Außerordentliche Erträge steigen. Auflösung stiller Reserven. Veräußerung von wesentlichen Anlagevermögensteilen. Mittels Portfolioanalyse und Deckungsbeitragsrechnung Verlustbringer aussondern; effektives Kostenmanagement bei Produkten und Dienstleistungen durch Zielkostenberechnung Gesetzlichen Rahmen der Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausnutzen, z.B. handelsrechtliche Aktivierung von Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten. Konsequentes Mahnen bei Überschreiten des Zahlungsziels, gekoppelt mit strenger Warenkreditlimitüberwachung. Betriebliche Leistungsreserven erschließen und Kostensenkungspotentiale sinnvoll ausschöpfen, Verbesserung des Cash-Managements; Einleitung von Sofortmaßnahmen, z.B. Verwertung von Anlagevermögen (u.a. Sale-and-Lease-Back), Stundungsanträge beim Finanzamt, Forderungsverzichte der Gesellschafter, Factoring (vgl. oben Beschaffungsbereich), Sonderausverkäufe von Ladenhütern. Fakturierung nach Leistungserbringung durch EDV-Einsatz beschleunigen (Erhöhung der Softwareintegration durch Öffnung aller denkbaren Schnittstellen, z.B. Auftragsverwaltung und Rechnungsstellung). Umschuldung: Ersatz kurzfristiger Verbindlichkeiten durch langfristiges Fremdkapital. Überprüfen, ob alle Rückstellungsarten berücksichtigt und welche Wertansätze bislang vorgenommen wurden; Abgleich mit allen konkretisierten Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50%. Ertragspotential der ordentlichen Erträge analysieren und ausweiten. Steuerliche Optimierung von Geschäftsvorfällen zur Wahrung stiller Reserven ausloten, z.B. § 6 b EStG-Rücklage beim Anlagenverkauf oder beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, Anhangangaben prüfen; Notveräußerungen vermeiden, da zumeist hohe Abschläge vom Marktpreis verhandelt werden. Wirtschaftlichkeitsvergleich bei betriebsnotwendigem Vermögen anstellen, d.h. in der Regel Veräußerungserlös abzüglich aller Veräußerungskosten mit dem Barwert der Mietkosten eines Anlagevermögensgegenstandes, Anhangangaben prüfen. Quelle: Dr. K. Jan Schiffer, Rechtsanwalt, Bonn (www.schiffer.de) und Claus J. Peters, Rechtsanwalt, Kleve in BC, Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling © Bobka Mittelstandsberatung | www.mittelstandsberatung-freiburg.de 11
Laden...
Laden...
Laden...